ArbeitsbereichAmtsvormundschaften und -pflegschaften

Minderjährige erhalten einen Vormund, wenn sie nicht unter elterlicher Sorge stehen oder wenn die Eltern zur Vertretung des Minderjährigen weder in persönlichen noch in Vermögensangelegenheiten berechtigt sind. Bei Ausübung der gesamten elterlichen Sorge besteht eine Vormundschaft. Werden Teile der elterlichen Sorge übernommen, spricht man von einer Pflegschaft.

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Weitere Informationen:

In folgenden Fällen wird ein Vormund bestellt:
  • Ein Minderjähriger steht nicht unter elterlicher Sorge, weil seine Eltern verstorben sind.
  • Ein Minderjähriger kann von seinen Eltern in persönlichen und Vermögensangelegenheiten nicht vertreten werden, weil diesen die elterliche Sorge entzogen wurde.
  • Der Personenstand eines Minderjährigen ist nicht feststellbar (Findelkind).

Der Vormund ist gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen in allen Angelegenheiten. Er hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen. Die Vormundschaft tritt auf Anordnung des Familiengerichts ein (Ausnahme: gesetzliche Amtsvormundschaft des Jugendamts). Die Anordnung der Vormundschaft erfolgt von Amts wegen und wird durch die Bekanntmachung an den Vormund wirksam. Zuständig ist regelmäßig das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Mündel zu der Zeit, in der die Anordnung der Vormundschaft erforderlich wird, seinen Wohnsitz hat.

Entstehende Kosten:

Gebühren und gerichtliche Auslagen werden bei Anordnung der Vormundschaft erhoben, wenn das Vermögen des Mündels nach Abzug der Verbindlichkeiten 25.000 Euro übersteigt. Bei der Berechnung bleibt der Wert eines angemessenen eigengenutzten Hausgrundstücks außer Ansatz.

Die Führung einer Vormundschaft oder Pflegschaft durch den Amtsvormund/ -pfleger ist kostenfrei.

Gesetzliche Grundlagen:

§§ 1773 bis 1895 des Bürgerlichen Gesetzbuches

Merkblätter:

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

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